Unfallgutachten
Nach einem Unfall Klarheit schaffen. Beweise sichern und Ansprüche nachvollziehbar dokumentieren.
Fundiert beurteilen.
Sicher entscheiden.
Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Wir dokumentieren den Fahrzeugschaden und ermitteln die technisch erforderlichen Reparaturkosten. Das Gutachten schafft eine belastbare Grundlage für die Schadenregulierung.
- Detaillierte Schadenaufnahme und Fotodokumentation
- Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall
- Wiederbeschaffungswert und Restwert
Ihr Gutachter in der Region
In Birgland, Amberg, Sulzbach-Rosenberg, Neumarkt, Nürnberg und Weiden sind Besichtigungen nach Vereinbarung vor Ort möglich. Rufen Sie an – wir stimmen den passenden Termin ab.

Wer übernimmt die Gutachterkosten?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden erforderliche Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen. Bei Bagatellschäden, einer Mitschuld oder unklarer Haftung gelten Besonderheiten. Lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.
Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
Grundsätzlich haben Geschädigte freie Gutachterwahl und dürfen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Erforderliche Kosten können erstattungsfähig sein. Haftungsquote, Bagatellschaden und weitere Umstände sind im Einzelfall zu prüfen. Dies ersetzt keine Rechtsberatung.
Ein guter erster Schritt?
Ein persönliches Gespräch.
Schildern Sie Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir, was Ihr Fahrzeug braucht.
